default-logo
Scheifele - Alles aus einer Hand!
info@schrauben-scheifele.de | (07941) 92 58-0

1. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt sämtlicher von uns abgeschlossener Verträge mit unseren Kunden, auch soweit eine spätere Bezugnahme nicht ausdrücklich erfolgt. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten auch ohne unseren Widerspruch nicht. Unseren Reisevertretern erteilte Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.

2. Angebot und Preise

Unsere Angebote sind unverbindlich. Preise gelten ab Lager Pfedelbach und bei Abnahme von Originalpaketen. Bei Anbruchmengen behalten wir uns die Lieferung und Berechnung von Originalpaketen oder die Erhebung eines angemessenen Mindermengenzuschlags vor.
Der Nettowarenwert jeder Bestellung muss mindestens Euro 30- betragen. Bei Lieferung durch unsere Lkw berechnen wir einen Rollgeldanteil von z. Zt. Euro 3.- pro Sendung.
Im Verkehr mit Kaufleuten gelten die am Tage der Auslieferung gültigen Preise und Teuerungszuschläge. Im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten gilt dies nur, wenn die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll und erfolgt.

3. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrenübergang und Rücknahme

Wir sind bemüht, Lieferfristen einzuhalten. Angaben über Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich und beziehen sich auf den Abgang ab Lager Pfedelbach oder bei direkter Belieferung des Herstellers.
Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig.
Höhere Gewalt und andere, von uns nicht verschuldete Ereignisse, insbesondere Lieferverzögerungen unserer Vorlieferanten, Streik, Betriebsstörungen, Material- oder Energiemangel berechtigen uns, die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder, soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns ein Unter- oder Überschreiten der Bestellmenge um 10 % vor.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Haus oder bei direkter Belieferung das unseres Vorlieferanten verlässt. Bei Transport durch unsere Lkw wird unsere Haftung und die unserer Mitarbeiter auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und auf Ersatzlieferung unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang begrenzt.
Rücksendungen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Wir behalten uns vor, bei Rücknahme mangelfreier Ware neben den Transportspesen einen Abzug von mindestens 30 % vom Rechnungswert vorzunehmen.

4. Mängel, Gewährleistung, Haftung und Schadensersatz

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware bei uns eingehend schriftlich geltend zu machen. Andere Mängel sind unverzüglich nach Erkennen schriftlich anzuzeigen. Gewährleistungsansprüche gegen uns sind nach unserer Wahl auf Nachbesserung durch uns oder Ersatzlieferung begrenzt Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung der Vertrages zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche aller Art, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz für Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind im weitestgehenden gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit oder des Fehlens einer ausdrücklich und schriftlich zugesicherten Eigenschaft zwingend gehaftet wird.
Eine Haftung für zugesicherte Eigenschaften oder dafür, dass die gelieferte Ware für die Zwecke des Kunden geeignet ist, besteht nur, wenn dies von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert bzw. bestätigt wird.

5. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungsbeträge sind am 30. Tag nach Rechungsdatum ohne Abzug fällig, bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum können 2 % Skonto abgesetzt werden.
Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen nach § 353 HGB im Verkehr mit Kaufleuten sowie Verzugszinsen in Höhe des tatsächlich für in Anspruch genommenen Kredit zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch 3 % Zinsen über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen.
Die Geltendmachung eines nachweislich darüber hinausgehenden Verzugsschadens wird nicht ausgeschlossen. Überschreitet der Besteller das vereinbarte, kalendermäßig bestimmte oder bestimmbare Zahlungsziel um mehr als einen Monat, werden auch alle weiteren Forderungen des Lieferers sofort fällig.

6. Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Käufer ist nur zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen berechtigt.

7. Verpackung und Transportversicherung

Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen. Eine Transportversicherung wird, soweit nicht üblich, nur auf Wunsch des Kunden abgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt, Verfügungsbasis

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung.
Der Vorbehaltskäufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten und nur, solange er nicht in Zahlungsverzug ist.
Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden oder entsteht durch Be- oder Verarbeitung mit anderen Stoffen eine neue Sache, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen darin enthaltenen oder verarbeiteten Waren oder Bestandteile auf uns übergeht, und dass diese Güter für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt werden. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der weiteren Verwertung in Höhe des Rechnungswertes der von uns stammenden Ware zuzüglich 20 % an uns samt allen Nebenrechten abgetreten wird. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Kunden hiermit an.
Der Vorbehaltskäufer ist berechtigt, uns abgetretene Forderungen bis zu unserem jederzeit aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf Verlangen ist der Vorbehaltskäufer verpflichtet, den Drittschuldner entsprechend zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu verschaffen.
Das vorbehaltene Eigentum und die vereinbarte Vorausabtretung der Kaufpreisforderung gelten bis zur Befriedigung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit frei, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Der Käufer darf die Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen, solange unser Eigentumsvorbehalt dauert. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware (z. B. Pfändung) hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten einer Abwehr der Eingriffe Dritter gehen zu Lasten des Käufers.
Kommt der Besteller mit der Bezahlung einer fälligen Forderung mehr als 60 Tage in Verzug oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware aus den Räumen des Käufers an uns zu nehmen und selbst unter Wahrung der Interessen des Käufers zu verwerten. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt.

9. Schadensersatz wegen Nichterfüllung

Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages sind wir berechtigt, 20 % der Auftragssumme als Schadensersatz ohne weiteren Nachweis zu verlangen. Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt vorbehalten, dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Pfedelbach, Gerichtsstand ist Öhringen, wenn der Kunde Vollkaufmann ist; keinen allgemeinen inländischen Gerichtsstand hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11. Rechtswirksamkeit

Wenn eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig ist soll das gelten, was zulässig ist und der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt Die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.